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OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchsetzung der Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Rückgabe des Testamentsvollstreckerzeugnisses im Verfahren der Einziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchsetzung der Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Rückgabe des Testamentsvollstreckerzeugnisses im Verfahren der Einziehung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 27.05.2015 - 11 VI 679/11
- OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 13
- FGPrax 2015, 272
- FamRZ 2016, 86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09
Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache
Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
Über die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde der Beteiligten kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht…, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei [...] Rn. 10 ff). - OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 239/11
Nachlassverfahren: Sicherstellung eines Erbscheins im Wege der einstweiligen …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
Nach dieser Norm kommt im nachlassgerichtlichen Verfahren auf Einziehung eines Erbscheins in Betracht, dass im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben wird, den Erbschein vorläufig zu den Akten zu geben; eine solche Eilentscheidung nimmt insbesondere die Hauptsache nicht vorweg (Senat, Beschl. vom 27.5.2013, 3 Wx 57/13; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 588 ff bei [...] Rn. 12 ff;… Palandt/Weidlich, BGB , 74. A. 2015, § 2361 Rn. 8). - KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10
EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2015 - 3 Wx 68/15
Über die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde der Beteiligten kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei [...] Rn. 10 ff).